Die Kosten der Kinderbetreuung

Die Kosten werden (wie auch in der KiTa) öffentlich gefördert.  Die Höhe der Elternbeiträge ist gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern und wird von der zuständigen Amtsverwaltung festgelegt.

Zusätzlich fällt ein Verpflegungsentgeld für Mittagessen, Frühstück und Snacks in Höhe von 65 Euro monatlich an. Über das Bildungs-und Teilhabepaket können diese Kosten bei Bedarf übernommen werden.